2G im Einzelhandel: die Ausnahmen

Ab 08.12.2021 gilt auch für den Einzelhandel die 2G-Regelung. Das heißt nur Geimpfte und Genesene dürfen die Geschäfte betreten.

Es gibt jedoch Ausnahmen – und zwar für Waren des täglichen Bedarfs. Die Geschäfte, die Waren des täglichen Bedarfs anbieten, sind somit weiterhin ohne Einschränkung zugänglich.

Dazu zählen*:

 

*Gelistet sind die entsprechenden Mitgliedsbetriebe der Moosburg Marketing eG

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