Ab 08.12.2021 gilt auch für den Einzelhandel die 2G-Regelung. Das heißt nur Geimpfte und Genesene dürfen die Geschäfte betreten.
Es gibt jedoch Ausnahmen – und zwar für Waren des täglichen Bedarfs. Die Geschäfte, die Waren des täglichen Bedarfs anbieten, sind somit weiterhin ohne Einschränkung zugänglich.
Dazu zählen*:
- Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung (u.a. Käse im Weingraben, Moosburger Teeladen, Bäckerei Grundner, Bäckerei Welter, HTR Genußladal)
- Getränkemärkte (u.a. Getränke Appel, Getränke-Center Bachhuber)
- Reformhäuser
- Babyfachmärkte
- Apotheken (u.a. Marienapotheke)
- Sanitätshäuser
- Drogerien (dazu zählt z.B. Moosburger Badehimmel)
- Optiker (u.a. Augenoptik Schmuck Fetzer, Optik Oehm)
- Hörakustiker (u.a. Hörgeräte Eibl, Moosburger Hörakustik GmbH)
- Tankstellen (u.a. Autohaus Braun)
- Stellen des Zeitungsverkaufs und Tabakwaren (u.a. Tabak Kiermaier)
- Buchhandlungen
- Blumenfachgeschäfte und Gärtnereien (u.a. Blumenzauber, Mühlbachgärtnerei Beubl)
- Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte
- Bau- und Gartenmärkte sowie Baustoffhandel (u.a. Hagebau Moosburg, Schwarz & Sohn, Pichler Wohnen)
- Banken und Sparkassen (u.a. Freisinger Bank, Sparkasse Moosburg, Bankhaus Sperrer)
- Poststellen und Paketdienste (u.a. Work’n’Fun)
- Schuhläden (u.a. Schuhhaus Gerlspeck)
- und der Großhandel.
*Gelistet sind die entsprechenden Mitgliedsbetriebe der Moosburg Marketing eG