Das Landratsamt Freising meldet eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50. Dadurch ergeben sich ab Sonntag, 23. Mai, folgende neue Regelungen und Lockerungen:
Einzelhandel
Das Einkaufen im Einzelhandel ist weiterhin ohne Vorzeigen eines Negativtestes möglich. Ab sofort ist auch keine vorherige Terminvereinbarung mehr notwendig.
Gastronomie
Die Außengastronomie darf für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung geöffnet werden. Das Vorzeigen eines Negativtestes ist aufgrund der niedrigen Inzidenz nicht mehr notwendig.
Sport
Kontaktfreier Sport im Innenbereich ist erlaubt – Fitnessstudios öffnen wieder. Ein Negativtest ist nicht notwendig. Kontaktsport im Außenbereich ist in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt.
Freizeit
Freibäder, Museen, Theater und Kinos dürfen wieder öffnen.