Das bayerische Kabinett hat am 4. Juni weitreichende Lockerungen beschlossen, die seit 7. Juni gelten. Dies betrifft unter anderem die Gastronomie.
- Bei einer Inzidenz unter 100 gilt: Innengastronomie darf wie die Außengastronomie öffnen. Um 24 Uhr muss geschlossen werden. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Maskenpflicht bleibt jenseits des Tisches bestehen.
- Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 ist ein negativer Test erforderlich, wenn Gäste aus mehreren Hausständen am Tisch sitzen.
- Die Kontaktdaten der Kunden müssen erhoben werden.
- Reine Schankwirtschaften bleiben im Innern geschlossen, im Freien können sie öffnen.