Ab sofort ohne Beschränkungen einkaufen
Aufgrund eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat die Staatsregierung die 2G-Regel für den Einzelhandel außer Kraft gesetzt. Somit können die Menschen ohne Zugangsbeschränkungne in sämtlichen Geschäften einkaufen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht weiterhin.
Die Pressemitteilung der Staatsregierung finden Sie hier: Pressemitteilung