Folgende Corona-Maßnahmen gelten ab dem 2. September in Bayern:
- Als neue Sicherheitsmaßnahme wird eine Krankenhausampel eingesetzt. Je nach Bettenauslastung gibt es eine gelbe (innerhalb einer Woche landesweit 1.200 Betten durch Corona neu besetzt) oder rote Warnstufe (bei 600 belegten Betten auf der Intensivstation). Entsprechend der Warnstufen werden die Maßnahmen ggf. verschärft.
- Die FFP2-Maskenplficht entfällt. Ab 02.09. sind neben den FFP2-Masken auch medizinische Masken erlaubt.
- Die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) gilt aber einer Inzidenz über 35 für Innenräume. (ausgenommen privater Bereich, ÖPNV, Handel, Außenveranstaltungen bis 1.000 Personen, Gottesdienste und Demos, Kinder unter 6 Jahren)
- Die 3-G-Regel greift in der Gastronomie, hier entfällt dafür jedoch die Sperrstunde.
- Die 3-G-Regel greift nicht im Handel. Hier gilt weiterhin die Maskenpflicht. Die Quadratmeterbeschränkungen entfallen.
- Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen.
- Clubs und Diskotheken dürfen ab Oktober öffnen. Einlass nur mit PCR-Test, geimpft oder genesen.
- In den Schulen wird 3 mal wöchentlich getestet ab Klasse 5 – in der Grundschule 2 mal wöchentlich. Maskenpflicht im Schulgebäude sowie am Platz.