Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Die Stadt Moosburg bittet alle Grundstückseigentümer und alle sonst Verantwortlichen ihre Anpflanzungen zu kontrollieren und zurückzuschneiden, falls der Bewuchs in den öffentlichen Verkehrsraum ragt.

Für die Verkehrssicherheit ist es notwendig, dass auch entlang der Gehwege, allen Verkehrszeichen, Straßennamensschilder, Ampeln, Straßenlampen und Sichtdreiecke an Straßeneinmündungen freigeschnitten wird. Ebenfalls sind morsche und dürre Äste über öffentlichem Verkehrsraum aus Sicherheitsgründen zu entfernen.

Dazu verweisen wir auf die kostenlose Annahme von Baum- und Strauchschnitt (keine Grüngutannahme!) am 26.10.2024 und 09.11.2024 von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Die Anlieferung erfolgt am Bauhof Moosburg in der Böhmerwaldstr. 35.

Grundstückseigentümer oder sonst für ein Grundstück Verantwortliche sind gemäß Art. 29 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes verpflichtet Anpflanzungen und Bewuchs regelmäßig bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Über Geh- und Radwegen ist laut Straßenverkehrsverordnung ein Lichtraumprofil von 2,50 m und über Fahrbahnen 4,50 m freizuschneiden.

 

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